Urteil im Baurecht
Abgrenzung von Aquise des Architekten und honorarpflichtiger Entwurfsplanung
Urteil LG Heidelberg vom 01.10.2009 (3 O 334/07)
Bestehen Zweifel, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde, geht dies zu Lasten des Architekten. Auch über die Vermutungsregel des § 623 Abs. 1 BGB kann der Architekt keinen Erfolg haben. Danach gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Die gesetzliche Vermutung betrifft aber ausdrücklich nur die Entgeltlichkeit, nicht aber die Erteilung des Auftrags selbst. Ohne den Nachweis der Auftragserteilung kann der Architekt seine Forderung nicht durchsetzen.
Urteil im Baurecht
Abgrenzung von Aquise des Architekten und honorarpflichtiger Entwurfsplanung
Urteil LG Heidelberg vom 01.10.2009 (3 O 334/07)
Bestehen Zweifel, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde, geht dies zu Lasten des Architekten. Auch über die Vermutungsregel des § 623 Abs. 1 BGB kann der Architekt keinen Erfolg haben. Danach gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Die gesetzliche Vermutung betrifft aber ausdrücklich nur die Entgeltlichkeit, nicht aber die Erteilung des Auftrags selbst. Ohne den Nachweis der Auftragserteilung kann der Architekt seine Forderung nicht durchsetzen.
Urteil im Baurecht
Abgrenzung von Aquise des Architekten und honorarpflichtiger Entwurfsplanung
Urteil LG Heidelberg vom 01.10.2009 (3 O 334/07)
Bestehen Zweifel, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde, geht dies zu Lasten des Architekten. Auch über die Vermutungsregel des § 623 Abs. 1 BGB kann der Architekt keinen Erfolg haben. Danach gilt eine Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Die gesetzliche Vermutung betrifft aber ausdrücklich nur die Entgeltlichkeit, nicht aber die Erteilung des Auftrags selbst. Ohne den Nachweis der Auftragserteilung kann der Architekt seine Forderung nicht durchsetzen.